Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Miss Bookcover

I. Allgemein

  1. Die Lieferung von Bildmaterial und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB gelten auch für alle künftigen Lieferungen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Bedingungen vereinbart werden.
  2. Vertragspartner ist stets der Besteller, der zwecks Lizenzierung von Bildern an die Bildagentur herantritt. Verwendet der Besteller das Bildmaterial nicht für eigene Zwecke sondern im Interesse Dritter, z.B. für dessen Kunden, ist allein der Besteller Vertragspartner der Bildagentur mit allen Rechten und Pflichten. Dies gilt auch, wenn die Rechnungsstellung auf Wunsch des Bestellers unmittelbar an einen Dritten, z.B. den Kunden des Bestellers, erfolgen soll.

II. Nutzungsrechte und Honorar

  1. Es werden nur nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht abtretbare Rechte zur Nutzung und Vervielfältigung/ Veröffentlichung in dem in der Rechnung angegebenen Umfang, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gewährt. Die Verwendung des Bildmaterials ist beschränkt auf Gebrauch, Medium, Zeitabschnitt, Druck, Positionierung, Bildgröße, Gebiet und andere Bedingungen, die in der Rechnung angegeben sind.
  2. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen stets gesondert vereinbart werden und bedingen einen individuell zu vereinbarenden Aufschlag auf das jeweilige Grundhonorar.
  3. Bildmaterial, insbesondere solches, auf dem Personen erkennbar sind, darf auch im Fall erteilter Einwilligung dieser Personen nur für den zwischen der Agentur und dem Besteller ausdrücklich vereinbarten Zweck und Umfang verwendet werden.
  4. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Nutzungshonorar nicht zurückerstattet/ zurückverlangt werden.
  5. Grundsätzlich ist jede – auch wiederholte – Nutzung, insbesondere jede Form der Veröffentlichung, Weitergabe, Bearbeitung und/ oder Umgestaltung – auch von Teilen der Bilder -honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage, z.B. für Zeichnungen, Karikaturen und nachgestellten Fotos und für den Fall, dass bebilderte Sachen in/ auf einem anderen Medium abgebildet werden.
  6. Jede Verwendung über den vereinbarten Umfang hinaus (etwa Prospekte, Verlagswerbung, Buchgemeinschafts- und Lizenzausgaben, wiederholte Ausstrahlung, Poster, Plakate etc.) ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen Freigabe.
  7. Das Bildmaterial darf nicht unterlizenziert werden. Eingeräumte Nutzungsrechte dürfen nicht ohne ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung an Dritte weiter übertragen werden. Es dürfen keine Nachdruckrechte an Dritte erteilt werden.
  8. Soweit keine abweichende Honorarvereinbarung getroffen wird, gelten die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) im Bundesverband des Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V. (BVPA) in der zum Zeitpunkt des Bildversands jeweils gültigen Fassung.
 Zu den vom Nutzer zu zahlenden Kosten und Honoraren kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

III. Gewährleistung und Haftung /Rechte Dritter

  1. Vertragliche Gewährleistungsansprüche des Nutzer wegen irgendwelcher Mängel des Bildmaterials sind ausgeschlossen. Der Gewährleistungsausschluss gilt auch für verborgene Mängel.
  2. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen, Zustimmungen und Freigaben Dritter obliegt dem Besteller auf seine Kosten, da nur er entscheiden kann, ob eine geeignete Zustimmung für die von ihm beabsichtigte, konkrete Nutzung erforderlich ist.
  3. Der Besteller hat die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen hinsichtlich den Bestimmungen des Landes, in dem die Nutzung vorgenommen werden soll, selbst zu beachten. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte und/oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.
  4. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Nutzer, Miss Bookcover übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung des Bildmaterials.
  5. Soweit durch nicht eingeholte Zustimmungen des Bestellers Rechte Dritter verletzt und von verletzten Dritten Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, hat der Besteller die Bildagentur sowie den Urheber von diesen Schadenersatzansprüchen freizustellen und schadlos zu halten.
  6. Das Bildmaterial, auch Teile davon, darf nicht als Marke, Logo oder als Geschäftskennzeichen oder als Teil hiervon verwendet werden.
  7. Die Bilder dürfen nicht in pornografischer, diffamierender oder anderweitig rechtswidriger Weise verwendet werden, weder direkt noch implizit oder in Kombination mit anderen Materialen.
  8. Der Nutzer trägt auch die alleinige Verantwortung für die Betextung. Er hat die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) zu beachten.
  9. Wenn der Besteller unsicher ist, ob zusätzliche Berechtigungen für die Nutzung notwendig sind, ist der Kunde dafür verantwortlich, sich von kompetenter Seite entsprechend juristisch beraten zu lassen.

IV. Urhebervermerk / Belegexemplar

  1. Der Nutzer ist verpflichtet zu einem Urhebervermerk.
  2. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

V. Schlussbestimmungen

  1. Die Rechnungen von Miss Bookcover sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug fällig und zahlbar.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
  3. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, München.